Richtlinien für die Mitglieder des Reit-& Fahrvereins Oberhausen
Um einen reibungslosen Ablauf des Vereinslebens zu gewährleisten, hat die Verwaltung ergänzend zur Satzung Richtlinien festgelegt, wovon die wichtigsten nachfolgend zusammengefasst sind.
Ergänzungen und Änderungen sowie eine Liste der jeweiligen Kontaktpersonen werden am „Schwarzen Brett“ bekannt gegeben.
Jedem aktiven Sportler des Vereins steht es zu, die Anlage des Vereins zu nutzen.
Das vorhandene Trainingsmaterial steht jedem zur Nutzung auf der Vereinsanlage zur Verfügung. Jeder ist für die pflegliche Behandlung verantwortlich, bei Beschädigung ist dies sofort dem 1. oder 2. Vorstand zu melden.
Die Teilnahme an der Vereinsreitstunden steht allen Stammmitgliedern des Vereins offen, vorherige Anmeldung beim Sportwart/in ist erforderlich.
Den aktiven Sportlern des Vereins stehen folgende Sportstätten zur Verfügung:
Bitte unbedingt beachten:
Reithalle
Dressurviereck
Auf dem Dressurviereck ist das Longieren, Springen und Fahren grundsätzlich verboten.
Fahrplatz (Abreiteplatz Turnier)
Dieser Platz kann generell von allen Aktiven genutzt werden.
Springplatz
Auch dieser Platz kann von allen Aktiven genutzt werden.
Wähend der Freilandsaison ist immer ein Parcours aufgebaut.
Abgeworfene Hindernissteile sind wieder aufzubauen.
Das Longieren und Fahren ist grundsätzlich verboten!
Generell gilt:
Zu Beginn der Hallensaison wird eine Liste am „Schwarzen Brett“ veröffentlicht, aus der entnommen werden kann, wann und wer zum Hallendienst eingeteilt ist. Bei Verhinderung muss für Ersatz oder Tausch gesorgt werden. Für nicht geleisteten Hallendienst wird eine Kostenpauschale von € 20,-- veranschlagt.
Der Hallendienst beinhaltet folgende Arbeiten:
Der Hallendienst ist auch dafür verantwortlich, dass in der Folgewoche (bis zum darauffolgenden Donnerstag) die Schubkarre entleert wird. Ein Nichtbeachten wird, ebenso wie nichtgeleisteter Hallendienst, am Ende des Jahres geahndet.
Jeder aktiver Sportler des Vereins ist verpflichtet, die von der Vorstandschaft festgelegten Arbeitsstunden zu erbringen.
Hierfür gelten folgende Bestimmungen:
Arbeitsstunden
Volljährige Mitglieder (werden im laufenden Kalenderjahr 18 Jahre oder älter)
Jugendliche Mitglieder (werden im laufenden Kalenderjahr 10 Jahre oder älter)
Für nicht geleistete Arbeitsstunden wird am Ende des Jahres ein Unkostenbeitrag erhoben!
Allgemeines
Alle Mitglieder des Verein sind verpflichtet, Änderungen der Anschrift, Bankverbindung, Stammmitgliedschaft sowie der Aktiv-/Passiv-Mitgliedschaft unverzüglich der Vorstandschaft schriftlich mitzuteilen.
Anfallende Bankgebühren trägt das Mitglied.
Die Vorstandschaft, Oberhausen im Mai 2003