Reit- und Fahrverein Oberhausen 1929 e.V.

Fassung zur Satzung 

Satzung.pdf (687.93KB)
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Richtlinien für die Mitglieder des Reit-& Fahrvereins Oberhausen

Um einen reibungslosen Ablauf des Vereinslebens zu gewährleisten, hat die Verwaltung ergänzend zur Satzung Richtlinien festgelegt, wovon die wichtigsten nachfolgend zusammengefasst sind.  

Ergänzungen und Änderungen sowie eine Liste der jeweiligen Kontaktpersonen werden am „Schwarzen Brett“ bekannt gegeben.  

Jedem aktiven Sportler des Vereins steht es zu, die Anlage des Vereins zu nutzen.  

Das vorhandene Trainingsmaterial steht jedem zur Nutzung auf der Vereinsanlage zur Verfügung. Jeder ist für die pflegliche Behandlung verantwortlich, bei Beschädigung ist dies sofort dem 1. oder 2. Vorstand zu melden.

Die Teilnahme an der Vereinsreitstunden steht allen Stammmitgliedern des Vereins offen, vorherige Anmeldung beim Sportwart/in ist erforderlich.

Den aktiven Sportlern des Vereins stehen folgende Sportstätten zur Verfügung:

  • Reithalle

  • Dressurviereck

  • Fahrplatz (Abreiteplatz Turnier)

  • Springplatz

 

Bitte unbedingt beachten:

 

 Reithalle

  •  Die Pferde sind grundsätzlich an den dafür ausgewiesenen Anbindemöglichkeiten  festzumachen.

  •  Das Longieren ist nur auf  dem Zirkel gestattet. Ausnahme: keine weiteren Reiter benutzen die Halle. Befinden sich mehr als drei Reiter in der Bahn ist das Longieren ganz zu unterlassen, ausgenommen kurzes Ablongieren vor dem Reiten (10-15 Minuten, je nach Absprache mit den jeweiligen Hallenbenutzern). 

  • Pferde dürfen nicht in der Halle frei laufen.

  •  Außerhalb der festgelegten Springzeiten (siehe Aushang) dürfen nicht mehr als zwei Sprünge aufgebaut werden. Diese sind nach der Nutzung generell wieder aus der Reitbahn zu räumen. Ist die Halle bereits belegt, dürfen nur mit Zustimmung aller anderen Reiter Hindernisse aufgebaut werden. An Tagen mit festgelegten Springzeiten dürfen außerhalb der genannten Zeiten keine Sprünge aufgebaut werden.

  • Pferdeäpfel sind nach dem Reiten unverzüglich aus der Reithalle zu entfernen. Sie gehören nicht in die Mülltonne, sondern in die dafür bereitstehende Schubkarre.

  • Nach dem Verlassen der Reithalle sind die Hufe zu reinigen, anfallender Schmutz (vor allem Mist) in und außerhalb der Reithalle zu entfernen.

  • Wer als letzter die Halle verlässt muss das Licht löschen und die Tür abschließen.

  •  Der Schlüssel für die Reithalle ist bei der Vorstandschaft gegen Kaution in Höhe von € 10,--  erhältlich. Das Vervielfältigen der Schlüssel ist untersagt.

 

Dressurviereck


Auf dem Dressurviereck ist das Longieren, Springen und Fahren grundsätzlich verboten.

 Fahrplatz (Abreiteplatz Turnier)

 Dieser Platz kann generell von allen Aktiven genutzt werden.

 

Springplatz

Auch dieser Platz kann von allen Aktiven genutzt werden.
Wähend der Freilandsaison ist immer ein Parcours aufgebaut.
Abgeworfene Hindernissteile sind wieder aufzubauen.

Das Longieren und Fahren ist grundsätzlich verboten!



Generell gilt:

  •  Das Tragen eines vorschriftsgemäßigen Reithelmes ist auf der ganzen Vereinsanlage und bei Vereinsausritten vorgeschrieben.

  •  Auf allen Plätzen ist unbedingt darauf zu achten, dass keinerlei Staubbildung entsteht, da der Verein von den Anwohnern hierfür zu Rechenschaft gezogen wird. Deshalb ist vor der Nutzung der Plätze für eine Beregnung zu sorgen.

  • Während den Vereinsreitstunden (siehe Aushang) ist die jeweilige Sportstätte ausschließlich den Reitstundenteilnehmern vorbehalten.

  •  Die üblichen Hallen-/Platzregeln wie z.B. „linke Hand vor rechter Hand“ usw., sind von allen aktive Reitern zu beachten.

  • Während der Hallensaison ist wöchentlich ein Hallendienst anberaumt. Dieser findet Samstags in der Zeit von 16:00-17:00 statt und ist von allen aktiven Reitern zu bewerkstelligen. In dieser Zeit ist das Reiten verboten.

Zu Beginn der Hallensaison wird eine Liste am „Schwarzen Brett“ veröffentlicht, aus der entnommen werden kann, wann und wer zum Hallendienst eingeteilt ist. Bei Verhinderung muss für Ersatz oder Tausch gesorgt werden. Für nicht geleisteten Hallendienst wird eine Kostenpauschale von € 20,-- veranschlagt.

 

Der Hallendienst beinhaltet folgende Arbeiten:

  •  Hufschlag einebnen

  •  Halle und Vorplatz kehren

  •  Schubkarre leeren



Der Hallendienst ist auch dafür verantwortlich, dass in der Folgewoche (bis zum darauffolgenden Donnerstag) die Schubkarre entleert wird. Ein Nichtbeachten wird, ebenso wie nichtgeleisteter Hallendienst, am Ende des Jahres geahndet.

 

Jeder aktiver Sportler des Vereins ist verpflichtet, die von der Vorstandschaft festgelegten Arbeitsstunden zu erbringen.

Hierfür gelten folgende Bestimmungen:

 

Arbeitsstunden

 

Volljährige Mitglieder (werden im laufenden Kalenderjahr 18 Jahre oder älter)

  • Es müssen im Jahr 30  Arbeitsstunden erbracht werden.

  • Davon 10 Stunden bei der Turniervorbereitung und 10 Stunden während dem Turnier.

 

Jugendliche Mitglieder (werden im laufenden Kalenderjahr 10 Jahre oder älter)

  • Es müssen im Jahr 15  Arbeitsstunden erbracht werden.

  • Davon 5 Stunden bei der  Turniervorbereitung und 5 Stunden während dem Turnier.

     

Für nicht geleistete Arbeitsstunden wird am Ende des Jahres ein Unkostenbeitrag erhoben!    

 

 

Allgemeines

Alle Mitglieder des Verein sind verpflichtet, Änderungen der Anschrift, Bankverbindung, Stammmitgliedschaft sowie der Aktiv-/Passiv-Mitgliedschaft unverzüglich der Vorstandschaft schriftlich mitzuteilen.

Anfallende Bankgebühren trägt das Mitglied.

 

Die Vorstandschaft, Oberhausen im Mai 2003